Am 23. Februar wird in den Wahllokalen über die Zukunft unserer Heimat abgestimmt. Doch Sie können schon jetzt Ihre Stimme abgeben – per Briefwahl oder in Ihrem Rathaus. Wählen Sie Kontrollierte Grenzen, Bezahlbare Energie, Solide Bildung und Sichere Straßen in unserem Land. Machen wir diese Wahl zum Beginn eines politischen Wandels in unserem Land.
Die Wahlbenachrichtigung trifft spätestens am 02. Februar bei Ihnen ein und wird von ihrer Stadt oder Gemeinde versandt.
Briefwahlunterlagen schnell und unkompliziert anfordern. In vielen Städten und Gemeinden funktioniert dies auch online. Diese können auch persönlich beim örtlichen Wahlamt abgeholt werden.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugeschickt. Senden Sie ihren Wahlbrief spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin ab. Mit Versand der Deutschen Post bedarf es keiner Frankierung.
Sie können Ihre Stimme bis zum Wahltag auch persönlich in einem Briefwahllokal abgeben.
Nein, Sie können die Briefwahl auch ohne Wahlbenachrichtigung beantragen. Aber: Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag womit sie die Briefwahlunterlagen unkompliziert per Post beantragen können.
Wenn Sie ihren Wahlbrief mit der Deutschen Post versenden, müssen sie ihn nicht frankieren. Vom Ausland aus müssen Sie den Wahlbrief ausreichend frankieren und damit auch die Kosten für das Porto selbst übernehmen.
Sie können den Wahlschein auf verschiedenen Wegen beantragen. Per Post, vor Ort an einer Briefwahlstelle oder auch online.
Bei der Rücksendung sollten Sie darauf achten, dass ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens zum 23. Februar 2025, 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt vorliegen. Wenn Sie sicher gehen wollen, sollten sie den Brief bis spätestens 19. Februar in einen Briefkasten werfen.